Reerdigung als dritte Bestattungsart in Schleswig-Holstein gesetzlich eingeführt

Der Landtag Schleswig-Holstein hat heute die Reerdigung als dritte Bestattungsart dauerhaft gesetzlich zugelassen. Die Stiftung Reerdigung begrüßt diesen Beschluss als wegweisenden Moment für die Bestattungskultur in Deutschland – und als Zeichen dafür, dass der Wunsch nach einem selbstbestimmten, naturnahen Abschied in der Gesellschaft ernst genommen wird.

Mikroskop

Berlin/Kiel, 18. Juni 2026 – Der Landtag Schleswig-Holstein hat heute die Reerdigung als dritte Bestattungsart dauerhaft gesetzlich zugelassen. Die Stiftung Reerdigung begrüßt diesen Beschluss als wegweisenden Moment für die Bestattungskultur in Deutschland – und als Zeichen dafür, dass der Wunsch nach einem selbstbestimmten, naturnahen Abschied in der Gesellschaft ernst genommen wird.

Der Beschluss wurde von allen fünf Fraktionen des Landtags – CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW – gemeinsam getragen und spiegelt den breiten gesellschaftlichen Rückhalt wider, den die Reerdigung inzwischen genießt.

Kirchen und Religionsgemeinschaften stehen hinter der Reerdigung

Dieser Rückhalt zeigt sich auch in der Haltung der Kirchen: Sowohl die evangelisch-lutherische Nordkirche als auch das katholische Bistum Hamburg unterstützen die gesetzliche Zulassung und sehen in der Reerdigung eine würdevolle Bestattungsalternative. Diese Offenheit der Kirchen zeigt, wie tief der Wunsch nach einem selbstbestimmten Abschied in der Gesellschaft verankert ist.

Dr. Bertold Höcker, Geschäftsführer der Stiftung Reerdigung: 

“Was heute beschlossen wurde, ist das Ergebnis eines langen gemeinsamen Prozesses: Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Kirchen und Politik haben in Schleswig-Holstein gezeigt, dass neue Wege im Umgang mit Sterben und Tod möglich sind – wenn man sie ernsthaft und sorgfältig geht. Dass alle fünf Fraktionen des Landtags diesen Schritt gemeinsam gegangen sind, spricht für sich."

Die Stiftung Reerdigung setzt sich dafür ein, dass Menschen in Deutschland selbstbestimmt über ihre Bestattung entscheiden können und ökologisch sinnvolle Bestattungsformen wie die Reerdigung rechtlich zugelassen werden. Mit dem heutigen Beschluss wird dem Wunsch vieler Menschen entsprochen, die für sich die Reerdigung gewählt haben, – und ein wichtiges Signal an weitere Bundesländer gesetzt, die an der Modernisierung ihrer Bestattungsgesetze arbeiten. 

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Die Stiftung Reerdigung gGmbH setzt sich für die Etablierung der Reerdigung als ökologisch sinnvolle und würdevolle Bestattungsform in Deutschland ein. Sie begleitet Forschung, informiert Politik und Zivilgesellschaft und vernetzt sich mit Initiativen im Ausland, die sich für die Legalisierung der neuen Bestattungsform Reerdigung engagieren.


Pressekontakt:
Dr. Bertold Höcker, Geschäftsführer der Stiftung Reerdigung, info@stiftung-reerdigung.de, Tel. 030 2000 59 680