Die gemeinnützige Stiftung Reerdigung setzt sich seit Mai 2023 für die Verbreitung und Akzeptanz der neuen Bestattungsform Reerdigung ein. Durch Bildung und Forschung fördert sie die grüne Transformation der Bestattungskultur hin zu mehr Umwelt- und Klimaschutz. Sterben, Tod und Trauer sind ein natürlicher Teil des Lebens. Die Stiftung Reerdigung macht sich stark dafür, dass Menschen gut informiert und selbstbestimmt über ihren letzten Fußabdruck entscheiden können.
Sarah Benz
Bestatterin und Trauerbegleiterin
„Es ist einmal wichtig, die Möglichkeiten zu wissen, was man alles tun kann bei einem Abschied, und dann ist es auch wichtig, dass die Menschen genug Zeit bekommen, dass sie in Ruhe nachspüren können, ob sie das machen möchten. Das ist für mich selbstbestimmtes Abschiednehmen.“
Stefanie Schillmöller
Death Trends Expertin
„Für viele Menschen ist im Kontext der Nachhaltigkeit eine naturnahe Bestattung sehr attraktiv geworden. Und in diesem Kontext sehe ich die Reerdigung. Hier geht es nicht nur darum zu überlegen, inwiefern können wir die Umwelt weniger belasten, sondern inwiefern können wir auch etwas zurückgeben.“
Monsignore Prof. Dr. Peter Schallenberg
Moraltheologe
„Die Auferstehung der Toten bezieht sich auf die unsterbliche Seele, die mit einem neuen verherrlichten Leib bekleidet wird. Und dementsprechend ist zunächst im Rahmen der Pietät und der Trauer und der staatlichen Gesetze jede mögliche Weise von Beerdigung – und auch Reerdigung – erlaubt.“
Die Reerdigung ist eine neue Bestattungsform. Wenn Sie den Wandel der Bestattungskultur fördern möchten, haben Sie dazu verschiedene Möglichkeiten:
Die Reerdigung ist eine neue Bestattungsform, bei welcher der menschliche Körper innerhalb von 40 Tagen mithilfe von rein pflanzlichen Materialien und natürlichen Mikroorganismen in fruchtbare Erde umgewandelt wird. Die Wortschöpfung verbindet die Rückkehr in die Erde mit dem Prozess der Beerdigung.
Bei allen Bestattungsarten bleiben Knochen ganz oder teilweise übrig. Die beschleunigte Transformation der Reerdigung ist nach etwa 40 Tagen abgeschlossen. Die Mikroorganismen haben die organische Materie des Körpers und des pflanzlichen Schnittguts verstoffwechselt. Verbliebene Knochen werden – ähnlich wie im Krematorium – gemahlen. Am Ende wird feine Humuserde in einem Erdgrab beigesetzt.
Durch die Zugabe von Pflanzenstoffen entsteht bei der Reerdigung mehr Erde als das Körpergewicht der verstorbenen Person. Nach Abschluss der Transformation wird die sog. "neue Erde" auf einem Friedhof beigesetzt. Dies ist gemäß der Friedhofspflicht in Deutschland und der aktuellen Rechtslage so vorgesehen. Die neue Erde eignet sich hervorragend, um auf der Grabstelle einen baumähnlichen Strauch oder Busch in Gedenken an den oder die Verstorbene:n (je nach Friedhofssatzung) zu pflanzen. Die Beisetzung in einem Bestattungswald setzte bisher eine Kremation voraus, denn sie ist nur für Urnen (daher kommt der Begriff "Urnenwälder") zugelassen. Seit Juni 2024 ist die Beisetzung der neuen Erde erstmals in einem Begräbniswald auf dem kirchlichen Friedhof der Ev.-Luth Kirchengemeinde Elmshorn möglich: In diesem Friedhofswald werden 80 Wahlgräber speziell für die Reerdigung angeboten. Die Gräber sind ringförmig am Fuße eines Hügels angelegt und bieten naturnahe und pflegefreie Ruhestätten. Auf dem Alten Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mölln wird es z.B. ab Herbst 2024 einen eigene naturnahe Reerdigungsfläche geben. Reerdigungen sind aber bereits auf anderen Friedhofsbereichen möglich. Grundsätzlich ist es möglich, auch die größere Erdmenge an einem Baum einzubringen, ohne das Wurzelwerk zu beschädigen. Sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, sind zukünftig weitere neue oder veränderte Formen von Wald- und Wiesengrabflächen für neue Erde aus Reerdigungen denkbar.
Bei der Einführung der Reerdigung als neue Bestattungsmethode müssen alle rechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes erfüllt sein. Seit 2022 ist die Reerdigung im Bundesland Schleswig-Holstein, zunächst als Pilotprojekt und aktuell auf Grundlage einer gesetzlichen Erprobungsklausel für neue Bestattungsarten. Die Einbringung der neuen Erde ist aktuell auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg möglich. In weiteren Bundesländern laufen Verfahren zur Novellierung der Bestattungsgesetze. Die Stiftung Reerdigung setzt sich dafür ein, dass in den kommenden Jahren nach und nach in allen Bundesländern Reerdigungen möglich werden.
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Sie reerdigt werden, können Sie dies in einer Bestattungsverfügung festhalten und hinterlegen. Es reicht aber auch aus, Ihren Angehörigen und Ihrem Bestattungsinstitut Ihren Wunsch mitzuteilen. Wenn Sie darüber hinaus bereits finanziell mit einem Treuhandkonto für die Reerdigung vorsorgen möchten, können Sie dies beim Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens oder mit Anbietern der Reerdigung vereinbaren.
Sowohl die Erdbestattung in einem Sarg als auch die Feuerbestattung belasten unter bestimmten Umständen die Umwelt: Die Einäscherung verbraucht fossilen Brennstoff (Erdgas). Durch die Verbrennung entstehen Schadstoffe, die sich in den Filteranlagen absetzen und als Sondermüll entsorgt werden müssen. Bei der klassischen Erdbestattung werden mit dem Sarg und Zubehör oft schädliche und schwer abbaubare Stoffe in die Erde eingebracht. Auch können während des Verwesungsprozesses Medikamentenrückstände ins Grundwasser gelangen.
Bei der Reerdigung handelt es sich um eine Bestattungsform, bei der eine natürliche Transformation organischer Materie zu fruchtbarem Humus in nur wenigen Wochen erfolgt. Dabei wird eine Boden- und Grundwasserverschmutzung durch Lacke und umweltschädliche Fasern vermieden. Im Vergleich zu einer Kremation werden keine Schadstoffe ausgestoßen. Zudem werden kein Holzsarg und Sargwäsche verbraucht und somit natürliche Ressourcen geschont. Bei der Reerdigung bleiben die Nährstoffe des Körpers in der neuen Erde erhalten: Das ist gut für das Klima und den Boden.